Scheidung online: Vorteile und Ablauf der Online-Scheidung (2024)

Scheidung online: Was bedeutet das?

Eine Ehescheidung ist ein gravierender Einschnitt in Leben. Man entscheidet sich nicht spontan dafür. Sie will gut überlegt sein – ebenso der Anwalt, den man im Scheidungsverfahren an seiner Seite haben möchte. Im Folgenden gebe ich Ihnen daher zunächst einige wichtige Informationen über mein Angebot zur Online-Scheidung und den Ablauf des Scheidungsverfahrens.

Über mich: Scheidungsanwalt bundesweit

Ich bin seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Ich bin Fachanwalt für Familienrecht und vertrete regelmäßig Mandanten in ganz Deutschland in Scheidungsverfahren gerichtlich und außergerichtlich.

Scheidung online: Vorteile und Ablauf der Online-Scheidung (1)Vorteile und Voraussetzungen der Online-Scheidung

Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner darüber einig sind, dass Ihre Ehe ohne streitige Auseinandersetzungen geschieden werden soll, spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung.

Auch die Online-Scheidung ist ein normales Scheidungsverfahren mit einer mündlichen Verhandlung beim Familiengericht, bei der die Beteiligten persönlich anwesend sein müssen. Eine Scheidung über das Internet oder eine Scheidung online ist also rechtlich nicht möglich. Online scheiden lassen kann man sich in Deutschland (noch) nicht.

Der Scheidungsauftrag kann aber bequem über das Internet erteilt werden. Über das unten stehende „Scheidungsformular“ können Sie mich mit der Durchführung der Scheidung beauftragen. Ein persönlicher Besprechungstermin ist nicht erforderlich. Dadurch können Scheidungswillige Zeit und Kosten sparen.

Natürlich stehe ich Ihnen aber auch im Rahmen der Online Scheidung jederzeit per E-Mail, telefonisch oder für eine persönliche Beratung in meinem Büro in Köln oder Düren zur Klärung offener Fragen zur Verfügung.

Gibt es Streit über einzelne Punkte, möchte der Ehegatte nicht geschieden werden oder wird er bereits wegen anderer Streitfragen (z.B. Sorgerecht) anwaltlich vertreten, empfiehlt sich auf jeden Fall eine persönliche und individuelle Beratung. Das gilt auch, wenn Sie sich über die Scheidungsfolgen im Unklaren sind und eine Erstberatung oder weitere Rechtsberatung zum Thema Trennung oder Scheidung wünschen oder es Fragen zum Unterhalt gibt.

Auftrag zur Online-Scheidung

Einen Online-Auftrag zur Einleitung des Scheidungsverfahrens können Sie mir auf dieser Seite bequem über das unten stehende Formular erteilen. Danach erhalten Sie alle Informationen zum weiteren Ablauf der Ehescheidung per E-Mail von mir.

Die Online-Scheidung ist bequem und schnell im Ablauf. Dies ist besonders hilfreich, wenn Sie Ihr Leben schnell wieder in den Griff bekommen müssen. Schließlich können Online-Scheidungen weniger emotional belastet sein als herkömmliche Scheidungen. Sie müssen nicht den ganzen Stress mit Anwaltsterminen und Besprechungen auf sich nehmen. Außerdem können Sie das gesamte Verfahren bequem von zu Hause aus abwickeln – lediglich zum Scheidungstermin bei Gericht müssen Sie persönlich erscheinen.

Ich vertrete meine Mandanten dabei mit Erfahrung im Familienrecht seit über 20 Jahren kompetent vor allen Familiengerichten in Deutschland.

Der Scheidungsantrag wird von mir als Scheidungsanwalt gefertigt und kann zumeist noch am Tag des Scheidungsauftrages beim Familiengericht eingereicht werden.

Die Dauer des Verfahrens zur Scheidung der Ehe hängt davon ab, ob der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften, durchzuführen ist. Er ist von Amts wegen durchzuführen, kann aber von den Eheleuten durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen werden. Eine Scheidung ohne Ausgleich der Rentenanwartschaften dauert erfahrungsgemäß zwischen zwei und drei Monaten.

Scheidung online: Vorteile und Ablauf der Online-Scheidung (2)

Scheidungskosten

Die Kosten einer Scheidung richten sich grundsätzlich nach dem Einkommen und Vermögen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages. Aus diesen Daten errechnet sich der sogenannte Verfahrenswert, der den Anwalts- und Gerichtsgebühren zugrunde gelegt wird.

Einen Anhaltspunkt über die voraussichtlich entstehenden Scheidungskosten erhalten Sie über den Scheidungskostenrechner des Deutschen Anwaltsvereins.

Wie setzen sich nun diese Kosten zusammen?

Der Verfahrenswert

Bei der Ermittlung des Verfahrenswertes für die Kosten der Scheidung ist zunächst auf die Nettoeinkünfte beider Ehegatten abzustellen.Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen wird mit 3 multipliziert.Die Gerichte verlangen diesbezüglich erfahrungsgemäß keine Belege und richten sich nach Ihren Angaben.

Zu berücksichtigen ist außerdem der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich, der sich nach der Anzahl der auszugleichenden Rentenanwartschaften berechnet. Der Verfahrenswert hierfür beläuft sich auf mindestens 1.000 EUR, wenn nur Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei Beamten Pensionsanwartschaften auszugleichen sind. Auch wenn der Versorgungsausgleich durch Vereinbarung ausgeschlossen wurde oder wegen kurzer Ehezeit unterbleibt, wird dafür ein Mindestverfahrenswert von 1.000 EUR angesetzt.

Anwalts- und Gerichtskosten bei Scheidung

Ist der Verfahrenswert ermittelt, errechnen sich daraus die Gerichtskosten und die Kosten für den Rechtsanwalt.

Mit der Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht werden zwei Gerichtsgebühren fällig, damit das Gericht das Scheidungsverfahren überhaupt einleitet.

Bei jedem beteiligten Rechtsanwalt fallen für das gerichtliche Verfahren eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr an. Zudem erhält der Rechtsanwalt eine Auslagenpauschale und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese Positionen ergeben die Anwaltskosten.

Die voraussichtlichen Kosten der Ehescheidung können Sie selbst schnell mit einem Scheidungskostenrechner ermitteln. Sie richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind zwingend.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie nur einen einzelnen Rechtsanwalt und können sich die Kosten des Scheidungsverfahrens mit dem Partner teilen. Die Hälfte der Gerichtskosten trägt jeder Ehegatte selbst.

Verfahrenskostenhilfe

Einkommensschwache Personen können einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Bei Bewilligung übernimmt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten für das Scheidungsverfahren, ggf. müssen Raten gezahlt werden. Ob ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe infrage kommt, prüfe ich grundsätzlich immer vor Einreichung des Scheidungsantrages. Scheidungswillige, die ALG 2 beziehen, erhalten in der Regel problemlos ratenfreie Verfahrenskostenhilfe.

Kommt in Ihrem Fall die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht, weise ich Sie selbstverständlich darauf hin. Wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt, bekommt der Rechtsanwalt seine Vergütung aus der Staatskasse.

Der Ablauf des Scheidungsverfahrens

Der Scheidungsantrag wird von mir beim örtlich zuständigen Familiengericht umgehend nach Eingang des Online-Auftrages oder anderweitigen Beauftragung zur Einleitung des Ehescheidungsverfahrens eingereicht. In der Folge führe ich dann für den Antragsteller die weitere Korrespondenz mit dem Familiengericht. Für die Scheidung besteht Anwaltszwang – lediglich die Zustimmung des Ehepartners kann ohne Anwalt erfolgen.

Nach Einzahlung der Gerichtskosten wird der Scheidungsantrag dem Antragsgegner vom Gericht zur Stellungnahme zugestellt. Er sollte dann dem Scheidungsantrag zustimmen. Dazu benötigt dieser keinen eigenen Anwalt.

Voraussetzungen der Scheidung

Voraussetzung für eine schnelle Scheidung ist, dass die Trennung vom Partner bereits seit mindestens einem Jahr besteht (Trennungsjahr) und es keinen Streit über den Unterhalt oder das Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder mit dem Ehegatten gibt. Der Ehegatte muss sich ebenfalls scheiden lassen möchten. Die Ehe muss gescheitert sein. Dies stellt den Regelfall der einvernehmlichen Scheidung dar. Schon vor Ablauf des Trennungsjahrs kann ich als Anwalt beauftragt werden. Mit Ablauf des Trennungsjahrs oder einige Wochen zuvor kann der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden.

Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleichsverfahren werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen. Vereinfacht gesagt, erhält jeder Beteiligte die Hälfte der Rentenpunkte des anderen Ehepartners, welcher dieser während der Ehezeit erworben hat, sodass dann beide im Hinblick auf den Zeitraum der Ehe über gleich hohe Rentenanwartschaften verfügen.

Oft kostet das Versorgungsausgleichsverfahren aber die Beteiligten nur unnötig Zeit und Gebühren. Wenn z.B. beide Eheleute während der Ehe in etwa gleich hohe Einkünfte hatten, kann überlegt werden, darauf zu verzichten.

Er kann z.B. durch notariellen Vertrag oder im Scheidungstermin unter Beteiligung eines 2. Rechtsanwaltes wirksam ausgeschlossen werden.

Das Scheidungsverfahren dauert dann auch nur 2–3 Monate statt 8–12 Monate mit Rentenausgleich. Findet der Ausschluss des Versorgungsausgleichs erst im Scheidungstermin statt, wird das Gericht vorher die Auskünfte zu den erworbenen Rentenanwartschaften einholen – eine Verfahrensbeschleunigung kommt also nur in Betracht, wenn mit dem Scheidungsantrag eine notarielle Vereinbarung vorgelegt werden kann.

Scheidungstermin

Ist der Versorgungsausgleich berechnet oder ausgeschlossen, setzt das zuständige Familiengericht einen Termin für die Scheidung der Ehe an. Beim Scheidungstermin müssen Anwalt und Mandant (Antragsteller) persönlich anwesend sein. Diesen Termin nehme ich daher entweder selbst wahr, oder ich beauftrage kostengünstig einen Anwalt vor Ort, um den Scheidungsantrag zu stellen.

Auch bei der online beauftragten Scheidung lässt sich leider ein Gerichtstermin nicht vermeiden. Dieser dauert aber in der Regel nur 15 Minuten und dient lediglich zur Feststellung, dass die Ehe gescheitert ist und beide Eheleute geschieden werden wollen. Dazu werden die Eheleute dann im Termin vom Familienrichter befragt. Sie müssen also persönlich erscheinen. Liegen die Voraussetzungen der Scheidung vor, wird die Ehe geschieden.

Der Scheidungsbeschluss wird dann vom Gericht zugestellt und nach Ablauf eines Monats rechtskräftig.

Übrigens: Die Scheidung kann selbstverständlich von mir auch beantragt werden, wenn zwischen den Ehepartnern Streit über Unterhalt, die Auseinandersetzung des Vermögens oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die gemeinsamen Kinder besteht.

Durch diese Folgesachen dauert das Verfahren dann aber um einiges länger. Zudem besteht in diesen Fällen ein intensiver Beratungsbedarf während des Scheidungsverfahrens.

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Wie geht’s weiter?

Nach Auftragserteilung erhalten Sie per E-Mail eine Auftragsbestätigung, aus der sich alle weiteren Schritte ergeben.

Sollten Sie sich während des Ehescheidungsverfahrens entschließen, die Scheidung zurückziehen zu wollen, ist dies jederzeit möglich. Während des gesamten Verfahrens haben Sie jederzeit die Gelegenheit, mich persönlich zu kontaktieren und Fragen zu stellen. So tragen Sie keinerlei Kostenrisiko und zahlen nur für alle tatsächlich erbrachten Leistungen.

Das Formular wird über eine gesicherte Internetverbindung übertragen. Ihre Daten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Haben Sie einen Ehevertrag oder bereits eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen, laden Sie dieses Dokument bitte hoch oder schicken es mir per E-Mail an [email protected].

Kostenvoranschlag

Auf Wunsch teile ich Ihnen vor Einreichung des Scheidungsantrages selbstverständlich mit, welche Kosten auf Sie zukommen.

Bitte teilen Sie mir einfach über das unten stehende Formular mit, dass Sie einen Kostenvoranschlag wünschen – diesen erhalten Sie dann innerhalb von 24 Stunden.

Bitte machen Sie Ihre Angaben so präzise und ausführlich wie möglich. Wenn Sie bestimmte Angaben jetzt noch nicht machen können, können Sie dies später nachholen.

Wenn Sie vor Einreichung des Scheidungsantrages eine telefonische Rücksprache wünschen, können Sie mir dies über das nachstehende Formular ebenfalls mitteilen oder Sie rufen mich unter 0800 612 4040 kostenfrei und unverbindlich an.

Ich prüfe Ihre Angaben und setze mich danach umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen also kein Risiko ein. Ohne vorherige Rücksprache mit Ihnen veranlasse ich nichts.

Kosten entstehen erst mit der Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht.

Scheidungsauftrag jetzt online erteilen

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    Online-Scheidung: Vorteile, Voraussetzungen und Ablauf was last modified: Dezember 13th, 2023 by raschwartmann

    Scheidung online: Vorteile und Ablauf der Online-Scheidung (2024)
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    Author: Prof. An Powlowski

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