Bis wann deine Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt werden muss, hängt davon ab, ob du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, dich das Finanzamt zur Abgabe aufgefordert hat oder ob du sie freiwillig einreichen möchtest.
Du bist zur Abgabe verpflichtet:
Bist du zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet, muss sie generell bis zu einer bestimmten Frist eingereicht sein. Lässt du deine Steuererklärung bei Zasta mit einem Steuerberater machen, verlängert sich die Frist um einige Monate.
Das Finanzamt hat dich aufgefordert:
Das Finanzamt setzt eine Abgabefrist fest.
Du gibst die Einkommensteuererklärung freiwillig ab:
Du hast insgesamt 4 Jahre rückwirkend Zeit.
Steuererklärung für 2024
- Frist bei Pflichtabgabe für selbst eingereichte Steuererklärung: 31.07.2025
- Frist bei Pflichtabgabe für von Steuerberatern eingereichte Steuererklärung: 30.04.2026
- Frist bei freiwilliger Abgabe: 31.12.2028
Steuererklärung für 2023
- Frist bei Pflichtabgabe für selbst eingereichte Steuererklärung: 02.09.2024
- Frist bei Pflichtabgabe für von Steuerberatern eingereichte Steuererklärung: 02.06.2025
- Frist bei freiwilliger Abgabe: 31.12.2027
Steuererklärung für 2022
- Frist bei Pflichtabgabe für selbst eingereichte Steuererklärung: 02.10.2023
- Frist bei Pflichtabgabe für von Steuerberatern eingereichte Steuererklärung: 31.07.2024
- Frist bei freiwilliger Abgabe: 31.12.2026
Steuererklärung für 2021
- Frist bei Pflichtabgabe für selbst eingereichte Steuererklärung: 31.10.2022
- Frist bei Pflichtabgabe für von Steuerberatern eingereichte Steuererklärung: 31.08.2023
- Frist bei freiwilliger Abgabe: 31.12.2025
Steuererklärung für 2020
- Frist bei Pflichtabgabe für selbst eingereichte Steuererklärung: 01.11.2021
- Frist bei Pflichtabgabe für von Steuerberatern eingereichte Steuererklärung: 31.08.2022
- Frist bei freiwilliger Abgabe: 31.12.2024