Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Gewinn aus der Veräußerung von Kryptowährung zu berechnen. Folgende drei Methoden sind dabei zulässig:
- FIFO Methode
Diese Methode heißt “First-in-First-out” und geht davon aus, dass die Bestände, die zuerst eingekauft wurden, auch zuerst wieder verkauft werden.
Beispiel:Es wurden 2017 insgesamt zwei Bitcoin gekauft, weitere zwei Bitcoins wurden 2018 gekauft. In 2020 wurden drei Bitcoins verkauft. Für die Gewinnermittlung kann man dann den Verkaufspreis von 2020 für drei Bitcoins minus dem Kaufpreis für zwei Bitcoins aus 2017 und einem Bitcoin aus 2018 heranziehen. In diesem Fall wäre der Gewinn dann außerdem steuerfrei, da mehr als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf liegen.
- LIFO Methode
Diese Methode heißt “Last-in-First-out” und bedeutet, dass man die Bestände, die zuletzt gekauft wurden, zuerst wieder
Beispiel: Es wurden im Januar 2019 zwei Bitcoins und im Juli 2019 zwei Bitcoins gekauft. Im Mai 2020 wurden dann zwei Bitcoins verkauft. Der Gewinn wird bei dieser Methode ermittelt, indem man den Verkaufspreis für die zwei Bitcoins in 2020 minus dem Einkaufspreis für zwei Bitcoins aus Juli 2019 rechnet. Da zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr lag, ist der errechnete Gewinn – oder Verlust – steuerlich zu berücksichtigen.
- Durchschnittsmethode
Es ist auch zulässig, einen Durchschnittspreis aus allen bisher gekauften Beständen anhand der gezahlten Kaufpreise zu ermitteln und diesen vom Verkaufspreis abzuziehen, um den Gewinn oder Verlust zu ermitteln.
- Kann ich die Berechnungsmethode frei wählen?
Grundsätzlich ist es so, dass die Methode zwar frei gewählt werden kann, die Wahl und die jeweiligen Kauf- und
Verkaufspreise jedoch dokumentiert und ggf. begründet werden sollten. Besprechen Sie das Vorgehen unbedingt mit einem Steuerberater, damit alles korrekt dargelegt wird und die steuerliche Belastung optimiert wird.